Beschreibung
Für alle qualifizierten Ausbildungen im sozialen Bereich, zB. Dipl. Lebens- und Sozialberater*in, Dipl. Berufs- und Sozialpädagog*in, Dipl. Mentaltrainer*in usw. gilt Selbsterfahrung mit einer vorgeschriebenen Stundenzahl als Zulassungskriterium. Aber auch nach Ausbildungsende sind sowohl Selbsterfahrung als auch Supervision wichige Tools für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung.
Selbsterfahrung kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten, um eigene bekannte Verhaltensmuster und Prägungen, auch aus dem Familiensystem, bewusst zu machen und loszulassen. Sich mit der eigenen Biographie und der des Familiensystems auseinanderzusetzen, bringt hilfreiche und wichtige Erkenntnisse für das eigene (Er-)Leben. Sich seiner “selbst bewusst” zu sein, die eigenen Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern, unterstützt insbesondere in herausfordernden Lebenssituationen und selbstverständlich im Umgang mit anderen Menschen.
Supervision dient derReflexion von beruflichen Situationen (Fallsupervision), der Reflexion der beruflichen Identität, Klärung der beruflichen Rolle(n), Verbesserung der beruflichen Kompetenz, Auseinandersetzung mit Ansprüchen und Zielen, der Psychohygiene und Qualitätssicherung, Förderung der Selbstwahrnehmung und Selbstkontrolle,Verbesserung der kollegialen Kooperation, zur Konfliktklärung, Erweiterung des Handlungsspielraums gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeiter*innen, Kolleg*innen, Kund*innen, Klient*innen und zur Erlangung neuer Sichtweisen.